Können Ausländer in Impasse des Bergeronnettes Immobilien kaufen?
Eigentum wird durch nationales Recht geregelt, daher gelten in Impasse des Bergeronnettes dieselben Regeln wie im Rest von Frankreich. Ja, ohne Einschränkung. Käufer aus der EU und aus Drittstaaten zahlen dieselben Übertragungssteuern und Notargebühren, und ein ausländischer Eigentümer kann französisches Eigentum unbegrenzt ohne Visum halten. Kaufratgeber für Frankreich lesen