Können Ausländer in Beuvron-en-Auge Immobilien kaufen?
Eigentum wird durch nationales Recht geregelt, daher gelten in Beuvron-en-Auge dieselben Regeln wie im Rest von Frankreich. Ja, ohne Einschränkung. Käufer aus der EU und aus Drittstaaten zahlen dieselben Übertragungssteuern und Notargebühren, und ein ausländischer Eigentümer kann französisches Eigentum unbegrenzt ohne Visum halten. Kaufratgeber für Frankreich lesen