Können Ausländer in Résidence le Bois-Joly Immobilien kaufen?
Eigentum wird durch nationales Recht geregelt, daher gelten in Résidence le Bois-Joly dieselben Regeln wie im Rest von Frankreich. Ja, ohne Einschränkung. Käufer aus der EU und aus Drittstaaten zahlen dieselben Übertragungssteuern und Notargebühren, und ein ausländischer Eigentümer kann französisches Eigentum unbegrenzt ohne Visum halten. Kaufratgeber für Frankreich lesen