Können Ausländer in Wohnkomplex 5.1 Immobilien kaufen?
Eigentum wird durch nationales Recht geregelt, daher gelten in Wohnkomplex 5.1 dieselben Regeln wie im Rest von Deutschland. Ja, ohne Genehmigung und ohne Beschränkung nach Staatsangehörigkeit. Nur land- und forstwirtschaftliche Flächen sind nach dem Grundstücksverkehrsgesetz beschränkt. Kaufratgeber für Deutschland lesen