Können Ausländer in U Hřiště Immobilien kaufen?
Eigentum wird durch nationales Recht geregelt, daher gelten in U Hřiště dieselben Regeln wie im Rest von Tschechien. Ja. Das tschechische Recht kennt für Wohnimmobilien keine Beschränkung nach Staatsangehörigkeit und keine Vorabgenehmigung; Käufer aus der EU wie aus Drittstaaten unterschreiben denselben Vertrag und zahlen dieselben Gebühren wie tschechische Käufer. Kaufratgeber für Tschechien lesen