Können Ausländer in Střítež nad Bečvou Immobilien kaufen?
Eigentum wird durch nationales Recht geregelt, daher gelten in Střítež nad Bečvou dieselben Regeln wie im Rest von Tschechien. Ja. Das tschechische Recht kennt für Wohnimmobilien keine Beschränkung nach Staatsangehörigkeit und keine Vorabgenehmigung; Käufer aus der EU wie aus Drittstaaten unterschreiben denselben Vertrag und zahlen dieselben Gebühren wie tschechische Käufer. Kaufratgeber für Tschechien lesen