Können Ausländer in Largo Bartolo da Sassoferrato Immobilien kaufen?
Eigentum wird durch nationales Recht geregelt, daher gelten in Largo Bartolo da Sassoferrato dieselben Regeln wie im Rest von Italien. Fast immer. EU- und EWR-Bürger sind vollständig gleichgestellt; Nicht-EU-Käufer ohne Wohnsitz kaufen unter der condizione di reciprocità (Gegenseitigkeitsprinzip), die der Notar vor dem Rogito prüft. Kaufratgeber für Italien lesen