Können Ausländer in SS50bis/var Immobilien kaufen?
Eigentum wird durch nationales Recht geregelt, daher gelten in SS50bis/var dieselben Regeln wie im Rest von Italien. Fast immer. EU- und EWR-Bürger sind vollständig gleichgestellt; Nicht-EU-Käufer ohne Wohnsitz kaufen unter der condizione di reciprocità (Gegenseitigkeitsprinzip), die der Notar vor dem Rogito prüft. Kaufratgeber für Italien lesen