Skip to main content
Seeki.eu
Welche Dokumente brauchen Sie für den Immobilienkauf in Europa?

Welche Dokumente brauchen Sie für den Immobilienkauf in Europa?

Peter Marci
Peter Marci

Gründer von Seeki.eu. Schreibt über den Kauf, die Miete und den Verkauf von Immobilien in ganz Europa und stützt sich dabei auf die eigenen Angebotsdaten des Portals.

In Frankreich und Deutschland bekommen Sie ohne vollständige Finanzierungsunterlagen keinen Besichtigungstermin. In Spanien und Portugal kommen Sie mit dem Reisepass, der Papierkram folgt später. Der europäische Immobilienmarkt zerfällt in Dossier-Länder und Reisepass-Länder, und davon hängt Ihr gesamter Zeitplan ab.

Letzte Prüfung: 30.08.2026. Seeki.eu ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieser Artikel dient der Orientierung, nicht der Beratung. Dokumentenpflichten und Steuerregeln ändern sich und unterscheiden sich regional. Lassen Sie die aktuelle Rechtslage für Ihren Einzelfall durch einen Notar, Anwalt oder Steuerberater vor Ort bestätigen, bevor Sie sich binden.

Dossier-Länder und Reisepass-Länder: Welche Dokumente Sie brauchen, Land für Land

Die Tabelle zeigt, welche Unterlagen ein ausländischer Käufer in den wichtigsten europäischen Märkten braucht und wo die Anforderungen für Mieter abweichen. Maßgeblich für die Gruppierung ist die Frage: Reicht der Reisepass für die erste Besichtigung, oder müssen Sie mit einer Akte antreten?

Land Steuer-ID Mittelherkunftsnachweis (Kauf) Inländisches Konto? Fernkauf möglich? Mietanforderungen
Dossier-Länder
Frankreich Numéro fiscal Dossier de financement (vollständig) Für Hypothek erforderlich Teilweise Dossier financier, Bürge oft verlangt
Deutschland Steuer-ID Finanzierungsbestätigung Für Hypothek erforderlich Teilweise Schufa-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, letzte 3 Gehaltsabrechnungen
Belgien Numéro national Kontoauszüge, Steuererklärungen Für Hypothek erforderlich Teilweise Einkommensnachweis, 3-fache Miete als Einkommensregel
Niederlande BSN (Burgerservicenummer) Kontoauszüge, Arbeitgeberbescheinigung Für Hypothek erforderlich Teilweise Unterschriebene Arbeitgebererklärung, 3- bis 4-faches Bruttoeinkommen als Mietregel
Reisepass-Länder
Spanien NIE Kontoauszüge (für Hypothek) Empfohlen Ja, mit Gestor Einkommensnachweis, Arbeitsvertrag
Portugal NIF Kontoauszüge (für Hypothek) Für Beurkundung erforderlich Ja, mit Anwalt IRS-Erklärung, Fiador (Bürge) manchmal verlangt
Italien Codice fiscale Kontoauszüge (für Hypothek) Empfohlen Ja, mit Notaio Einkommensnachweis
Tschechien Keine (EU-Bürger) Barkäufer: keiner erforderlich Empfohlen Ja Einkommensnachweis, bis zu 3 Monatsmieten Kaution
Polen PESEL / NIP Kontoauszüge (für Hypothek) Für Hypothek erforderlich Teilweise Einkommensnachweis, Umowa najmu okazjonalnego (notarieller Mietvertrag)
Slowakei Keine (EU-Bürger) Barkäufer: keiner erforderlich Empfohlen Ja Einkommensnachweis
Ungarn Adóazonosító jel Kontoauszüge (für Hypothek) Für Hypothek erforderlich Teilweise Einkommensnachweis, 2 Monatsmieten Kaution üblich
Österreich Steuer-ID Finanzierungsbestätigung Für Hypothek erforderlich Teilweise Gehaltsnachweis, 3-fache Mietregel in Wien

Auf einen Blick wird klar: Die großen, regulierten Märkte Westeuropas sortieren nach Papieren, bevor sie nach irgendetwas anderem sortieren. In Mittel- und Osteuropa kommt zuerst die Besichtigung, die Unterlagen folgen später.

Das Dossier-Tor: In Frankreich und Deutschland bekommen Sie keine Wohnung zu sehen, bevor die Akte vollständig ist

Eine Besichtigung in Paris oder Berlin ist kein Spaziergang. Sie ist ein Termin am Ende einer Papierspur.

In Frankreich ist das Dossier de financement die unverhandelbare Eintrittskarte. Es bündelt Ihre letzten drei Steuererklärungen, drei Monate Kontoauszüge, einen Beschäftigungsnachweis und, falls Sie finanzieren, eine Hypothekenvorabzusage. Ohne diese Mappe vergibt kein Makler einen Besichtigungstermin. Französische Notare arbeiten kraft Gesetzes ausschließlich auf Französisch, und in der Praxis braucht jeder Käufer ohne Sprachkenntnisse einen vereidigten Übersetzer (Traducteur assermenté). Das ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine Konvention, an der Notare ausnahmslos festhalten. Der Ratgeber für ausländische Käufer in Frankreich führt durch den gesamten Kaufablauf.

Deutschland ist ähnlich formal, mit einem zusätzlichen Kniff. Wer kauft, braucht eine Finanzierungsbestätigung, die schriftliche Zusage einer Bank, den Kauf finanzieren zu können. Mieten ist, paradoxerweise, anspruchsvoller: Eine Schufa-Bonitätsauskunft, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (vom Vormieter) und die letzten drei Gehaltsabrechnungen. In Berlin und München gehen bei einer Wohnung nicht selten dreißig Bewerbungen ein. Die Akte, der eine Seite fehlt, landet ganz unten. Der Deutschland-Ratgeber für ausländische Käufer zeigt den Kaufprozess von der Finanzierungsbestätigung bis zum Notartermin.

Die Niederlande und Belgien folgen dicht dahinter. Ein niederländischer Makelaar erwartet Kontoauszüge und eine Arbeitgeberbescheinigung. Ein belgischer Notar braucht eine Numéro national (die nationale Registernummer, nicht zu verwechseln mit der BCE, der Unternehmensregisternummer) und Steuererklärungen. In allen vier Märkten gilt dieselbe Regel: Die Akte öffnet die Tür. Ohne sie bleibt die Tür zu. Österreich fehlt in dieser Gruppe nur aus einem strukturellen Grund (der Ausländer-Grunderwerb ist Ländersache), aber ein österreichischer Makler steht in der Praxis näher an Deutschland als an Italien. Besichtigungen in Wien oder Salzburg setzen im Regelfall dieselben Unterlagen voraus wie in Berlin.

Die Reisepass-Länder: In Spanien, Portugal, Italien und MOE folgt der Papierkram dem Handschlag

Die südlichen und östlichen Märkte funktionieren nach der umgekehrten Logik: zuerst besichtigen, dann entscheiden, zuletzt Unterlagen sammeln.

In Spanien brauchen Sie für den Kaufabschluss eine NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero), aber Sie können besichtigen, verhandeln und sogar einen Reservierungsvertrag unterschreiben, bevor Sie sie haben. Die NIE ist eine Aufgabe für nach der Besichtigung, keine Voraussetzung, und ein Gestor kann sie für Sie besorgen, ohne dass Sie eine Behörde betreten müssen. Den rechtlichen Rahmen für den Kauf erklärt der Spanien-Ratgeber für ausländische Käufer. Dasselbe Muster gilt in Portugal: Sie brauchen eine NIF (Número de Identificação Fiscal) für die Beurkundung, aber kein Makler fragt bei der Besichtigung danach. Der Portugal-Ratgeber für Käufer behandelt NIF, notarielle Urkunde und Steuerstruktur im Detail. Italien ist noch entspannter. Einen Codice fiscale bekommen Sie in etwa zehn Minuten in einem Agenzia delle Entrate-Büro, wenn Sie persönlich vor Ort sind. Wer vom Ausland aus über ein Konsulat beantragt, sollte eher mit einer Woche oder mehr rechnen. Und Sie können zwanzig Wohnungen besichtigen, bevor Sie sich darum kümmern. Der Italien-Ratgeber für ausländische Käufer führt vom Codice fiscale bis zum Rogito.

Mittel- und Osteuropa treiben die Ungezwungenheit noch weiter. In Tschechien und der Slowakei brauchen EU-Bürger überhaupt keine Steuer-ID, um zu kaufen. Ein Barkäufer in Prag oder Bratislava erscheint mit Reisepass und Anzahlung. Vertrag und Überweisung, mehr Papierkram fällt nicht an. Polen und Ungarn fügen eine Steuernummer hinzu und, für Hypothekennehmer, ein inländisches Konto, aber Makler in Warschau oder Budapest vereinbaren eine Besichtigung nach einem Telefonat, ohne dass Unterlagen ausgetauscht werden.

Die praktische Konsequenz für Käufer, die Märkte vergleichen: Planen Sie in einem Dossier-Land zwei bis vier Wochen für das Zusammenstellen der Unterlagen, bevor Sie zur ersten Besichtigung reisen. In einem Reisepass-Land stehen Sie am Wochenende nach der Flugbuchung in einem Wohnzimmer. Wer nicht nur die Dokumentenliste, sondern ein echtes Ranking sucht, in welchem Land der Kauf am einfachsten ist, findet in unserem Beitrag über die einfachsten europäischen Länder für den Immobilienkauf als Ausländer den vollständigen Vergleich nach Eigentumsregeln, Kosten und Zeitplänen. Die komplette Rechtslage pro Land behandelt der Artikel über Immobilienkaufregeln für Nichtansässige in Europa.

Was ist eine Steueridentifikationsnummer, und welche sechs Länder verlangen eine

Eine Steuer-ID ist eine Ziffernfolge, die Sie an das Steuersystem eines Landes anbindet. Ohne sie können Sie in den meisten westeuropäischen Ländern keine Grunderwerbsteuer zahlen, und damit auch keinen Kauf abschließen. Wie viel diese Nebenkosten zu einem Kauf aufschlagen (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Anwaltskosten), zeigt unser Beitrag über die wahren Kosten eines Immobilienkaufs in Europa, der zwölf Märkte vom günstigsten zum teuersten reiht.

Sechs Märkte in der Tabelle verlangen eine lokale Steuer-ID von jedem ausländischen Käufer: Frankreich (Numéro fiscal), Deutschland und Österreich (Steuer-ID), Spanien (NIE), Portugal (NIF) und Italien (Codice fiscale). Polens PESEL oder NIP und Ungarns Adóazonosító jel sind Pflicht für Hypothekennehmer. Barkäufer kommen manchmal auch ohne durch, obwohl ein Notar darauf drängen wird. Belgien und die Niederlande vergeben BSN oder Numéro national an jeden, der sich an einer Adresse anmeldet, die Anmeldung selbst ist oft Voraussetzung für einen Hypothekenantrag.

Die Geschwindigkeit, mit der sich diese Nummern besorgen lassen, variiert dramatisch. Ein italienischer Codice fiscale dauert zehn Minuten. Eine spanische NIE kann zwei bis sechs Wochen brauchen. Ein portugiesischer NIF liegt irgendwo dazwischen, typischerweise ein bis zwei Wochen mit einem steuerlichen Vertreter. Bauen Sie diese Vorlaufzeit in Ihren Zeitplan ein, bevor Sie einen Notartermin buchen.

Brauchen Sie ein Konto im Land, in dem Sie kaufen?

Die kurze Antwort: nur dann, wenn Sie eine Hypothek aufnehmen. Ein Barkäufer kann den Kaufpreis fast immer vom heimischen Konto über das Notaranderkonto an den Verkäufer überweisen.

Bei der Hypothek unterscheidet sich die Lage von Land zu Land. Ein französischer, deutscher, belgischer, niederländischer, österreichischer, polnischer oder ungarischer Hypothekengeber möchte, dass Sie für den monatlichen Einzug ein Konto vor Ort eröffnen. Spanische und portugiesische Banken akzeptieren oft ein Lastschriftmandat von einem Eurokonto anderswo im SEPA-Raum, wenngleich ein Konto vor Ort den Antrag vereinfacht. Italienische und tschechische Geldgeber sind am flexibelsten: Einige zahlen ein Hypothekendarlehen auf ein ausländisches Konto aus, wenn der Notar zustimmt. In der Slowakei laufen die meisten Nichtansässigen-Hypotheken über eine lokale Filiale einer österreichischen oder tschechischen Mutterbank, womit sich die Kontofrage von selbst erledigt.

Zum Mieten ist ein inländisches Konto fast immer nötig. Ein Vermieter in Berlin, Amsterdam oder Warschau möchte eine SEPA-Lastschrift, auf die er sich verlassen kann, keine internationale Überweisung, die drei Banktage brauchen und Gebühren kosten kann. Das vollständige Bild zur grenzüberschreitenden Finanzierung liefert unser Vergleich der Hypothekenkonditionen für Nichtansässige in allen europäischen Märkten: Wer leiht, zu welchem Beleihungswert und welche Unterlagen die Banken selbst verlangen.

Welche Mittelherkunftsnachweise Makler und Notare sehen wollen

Ein Mittelherkunftsnachweis ist ein Dokument, das dem Verkäufer, dem Makler und dem Notar belegt, dass Ihr Geld existiert und Ihnen gehört. Die Anforderungen unterscheiden sich erheblich.

In Frankreich und Deutschland ist die Messlatte am höchsten. Das französische Dossier de financement ist im Kern eine vollständige Finanzprüfung: drei Jahre Steuererklärungen, drei Monate Kontoauszüge und ein Bankbestätigungsschreiben über die Verfügbarkeit der Mittel. Deutschlands Finanzierungsbestätigung ist schmaler, aber ebenso starr: eine bindende Bestätigung einer deutschen Bank, dass die Hypothekenmittel bewilligt und reserviert sind.

In Spanien, Portugal und Italien sind die Erwartungen niedriger. Ein Makler akzeptiert einen aktuellen Kontoauszug mit dem Saldo, und ein Notar fragt möglicherweise nach einem Bankreferenzschreiben, das die ordnungsgemäße Kontoführung bestätigt. Entscheidend in den Reisepass-Ländern: Der Mittelherkunftsnachweis wird beim Notar geprüft, nicht bei der Besichtigung.

In Mitteleuropa fragt unter Umständen niemand einen Barkäufer nach irgendetwas außer der Anzahlung. Ein Überweisungsbeleg genügt. In Tschechien und der Slowakei prüfen Notare die Mittelherkunft nur dann, wenn die Transaktion geldwäscherechtliche Meldepflichten auslöst. Bargeschäfte über 10.000 € sind die übliche Auslöseschwelle nach tschechischem und slowakischem Recht. Bevor Sie sich zwischen Barkauf und Hypothek entscheiden, sehen Sie sich die wahren Kosten eines Immobilienkaufs in jedem Markt an. Dokumente sind die eine Hürde, Grunderwerbsteuern und Gebühren die andere.

Bevor Sie sich zwischen Barkauf und Hypothek entscheiden, prüfen Sie die aktuellen Medianpreise pro Quadratmeter in allen Märkten, um ein realistisches Budget anzusetzen.

Fernkauf oder vor Ort: Was Sie von zu Hause erledigen können und was einen Flug erfordert

Ein Fernkauf ist in jedem Land dieser Liste möglich, wenn Sie einen Bevollmächtigten vor Ort bestellen. Der Unterschied liegt darin, wie viel rechtliche Infrastruktur jedes Land dafür bereitstellt.

Spanien und Portugal haben die ausgereifteste Fernkauf-Infrastruktur. Ein spanischer Gestor oder ein portugiesischer Anwalt besorgt Ihre Steuer-ID, prüft den Vertrag, vereinbart den Notartermin und nimmt mit Vollmacht an der Unterzeichnung teil. Sie können den gesamten Kauf aus dem Ausland abschließen. Der Ratgeber für Nichtansässige erläutert den Rechtsrahmen für jeden Markt.

Italien liegt eine Stufe darunter. Ein Notaio akzeptiert eine Vollmacht für die Unterzeichnung, allerdings sind italienische Notare in zwei Lager gespalten: die einen sind mit einer im Ausland erstellten Vollmacht einverstanden, die anderen bestehen darauf, sie selbst in ihrem Büro auszustellen. Planen Sie eine Reise ein, es sei denn, Ihr Notaio bestätigt schriftlich das Gegenteil.

Frankreich und Deutschland verlangen mindestens einen persönlichen Besuch. Ein französischer Notar akzeptiert eine im Ausland erstellte Vollmacht, aber die Pflicht zum vereidigten Übersetzer und die Präferenz für eine persönliche Identitätsprüfung machen das Erscheinen vor Ort zur praktischen Norm. In Deutschland muss der Kaufvertrag in Anwesenheit des Notars vorgelesen werden, und eine Vollmacht kann Sie zwar vertreten, aber deutsche Notare gehören zu denen, die sich in Europa mit einem vollständigen Fernkäufer am wenigsten wohlfühlen.

In MOE sind Fernkäufe üblich. Ein tschechischer oder slowakischer Anwalt übernimmt den Vertrag, treuhändigt die Mittel und erscheint zur Grundbucheintragung. Der Käufer reist zur Besichtigung an, unterschreibt bei dieser Gelegenheit eine Vollmacht und fliegt zurück. Den Rest erledigt der Anwalt.

Mieten hat seine eigene Dokumentenhürde, und in manchen Ländern ist sie höher als beim Kauf

Die Unterlagen für die Miete sind oft umfangreicher als die für den Kauf, schließlich prüft ein Vermieter schneller als ein Notar. Der anspruchsvollste Mietmarkt Europas ist Deutschland: Schufa-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, drei Gehaltsabrechnungen und ein Arbeitsvertrag, der über die Probezeit hinausgeht. In begehrten Berliner Bezirken legen Bewerber zusätzlich eine Kurzbiografie und ein Foto bei.

Die Niederlande spiegeln diese Struktur mit einer Arbeitgeberbescheinigung und der 3- bis 4-fachen Bruttoeinkommensregel. Wer weniger als das Dreifache der Monatsmiete verdient, braucht einen Bürgen. Belgien wendet einen ähnlichen Multiplikator an, typischerweise das Dreifache der Miete, und Vermieter in Brüssel verlangen regelmäßig einen vollständigen Beschäftigungsnachweis.

In den Reisepass-Ländern ist Mieten einfacher. Spanien verlangt einen Arbeitsvertrag und einen Einkommensnachweis, eine Bonitätsauskunft fragt aber kaum ein Vermieter an. Portugal fügt eine IRS-Erklärung hinzu, und Vermieter in Lissabon können einen Fiador fordern. In Tschechien, Polen und der Slowakei besteht die Mietmappe aus einem Einkommensnachweis und einer Kaution, üblicherweise ein bis drei Monatsmieten. Der renommierte österreichische Mietmarkt liegt zwischen den Gruppen: Wien verlangt Gehaltsnachweise und eine 3-fache Einkommensregel, allerdings übernimmt der Makler die Prüfung meist im Auftrag des Vermieters. Einen genaueren Blick auf den Wiener Mietmarkt bietet unser Ratgeber zum Mieten in Wien als Ausländer. Der Österreich-Ratgeber für ausländische Käufer erläutert den Kaufrahmen.

Ein roter Faden zieht sich durch alle Märkte: Jeder Vermieter in Europa will sehen, dass Sie Arbeit haben. Die Gehaltsabrechnung ist der Reisepass des Mietmarkts.

Häufig gestellte Fragen

In welchen Ländern brauchen Sie ein Dossier, bevor Makler überhaupt mit Ihnen sprechen?

Frankreich, Deutschland, Belgien und die Niederlande. In diesen Märkten bekommen Sie einen Besichtigungstermin erst, nachdem Sie Ihre Finanzunterlagen vorgelegt haben: Steuererklärungen, Mittelherkunftsnachweis und oft eine Hypothekenvorabzusage. Österreich liegt dicht dahinter, wenngleich österreichische Makler etwas flexibler sind als ihre deutschen Kollegen. In allen anderen europäischen Märkten beginnt die Besichtigung mit einem Telefonat.

Was ist eine Steueridentifikationsnummer und welche Länder brauchen eine?

Eine Steuer-ID verknüpft Sie mit dem Steuersystem eines Landes und ist für die Zahlung der Grunderwerbsteuer erforderlich. Frankreich (Numéro fiscal), Deutschland und Österreich (Steuer-ID), Spanien (NIE), Portugal (NIF) und Italien (Codice fiscale) verlangen eine von jedem ausländischen Käufer. Polen, Ungarn, Belgien und die Niederlande setzen eine für Hypothekennehmer voraus. Tschechien und die Slowakei verlangen von EU-Bürgern keine.

Brauche ich ein inländisches Konto, um in Europa eine Immobilie zu kaufen?

Nur wenn Sie eine Hypothek aufnehmen. Ein Barkäufer kann den Kaufpreis vom heimischen Konto über das Notaranderkonto überweisen. Hypothekengeber in Frankreich, Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Österreich, Polen und Ungarn fordern typischerweise ein Konto vor Ort für den monatlichen Einzug. Zum Mieten wird ein inländisches Konto fast überall erwartet.

Welche Mittelherkunftsnachweise erwarten Makler und Notare?

In Dossier-Ländern ist die Messlatte hoch. Frankreich verlangt drei Jahre Steuererklärungen, drei Monate Kontoauszüge und ein Bankbestätigungsschreiben. Deutschland will eine bindende Bankbestätigung über die Hypothekenzusage, die Finanzierungsbestätigung. In Reisepass-Ländern genügen ein aktueller Kontoauszug und ein Bankreferenzschreiben. In Tschechien und der Slowakei wird von Barkäufern oft nicht mehr als der Überweisungsbeleg der Anzahlung verlangt.

Kann ich eine Immobilie in Europa aus dem Ausland kaufen, ohne zu reisen?

Ja, mit einem Bevollmächtigten vor Ort und einer Vollmacht. Spanien und Portugal haben die ausgereifteste Fernkauf-Infrastruktur. Ein Gestor oder Anwalt kann die gesamte Transaktion abwickeln. Frankreich und Deutschland erwarten mindestens einen persönlichen Besuch. In MOE kann ein Anwalt den Kauf nach einer einzigen Besichtigungsreise abschließen, bei der Sie die Vollmacht unterschreiben.

Gelten für Miete dieselben Dokumentenpflichten wie für Kauf?

Häufig nicht. In Deutschland ist die Mietmappe umfangreicher als die Kaufmappe: Schufa-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, drei Gehaltsabrechnungen und oft der Arbeitsvertrag. Die Niederlande verlangen eine Arbeitgebererklärung und einen Einkommensnachweis mit dem 3- bis 4-fachen der Miete. In den Reisepass-Ländern ist Mieten einfacher: Ein Arbeitsvertrag und eine Kaution reichen oft aus.

Quellen

Die in diesem Beitrag beschriebenen Dokumentenpflichten und Steuer-ID-Regelungen stammen aus den öffentlichen Informationsdiensten der Steuerbehörden und Notarkammern der jeweiligen Länder:

  • Frankreich: service-public.fr (französisches Regierungsportal), Vorgaben für Notartermine und Numéro-fiscal-Verfahren. Direction générale des Finances publiques (DGFiP).
  • Deutschland: Bundesnotarkammer, Anforderungen an notariell beurkundete Kaufverträge. Schufa Holding AG, Bonitätsauskunftsverfahren für Mieter.
  • Belgien: Fédération Royale du Notariat Belge / Koninklijke Federatie van het Belgisch Notariaat, Eintragungsgebühren und Notarverfahren.
  • Niederlande: Koninklijke Notariële Beroepsorganisatie (KNB), Notarverfahren. Rijksoverheid (niederländisches Regierungsportal), BSN und Registrierung.
  • Spanien: Agencia Tributaria, NIE und Steueridentifikation. Consejo General del Notariado, Notar-Anforderungen für ausländische Käufer.
  • Portugal: Autoridade Tributária e Aduaneira, NIF-Verfahren. Ordem dos Notários, Beurkundungsformalitäten.
  • Italien: Agenzia delle Entrate, Codice fiscale und Registrierungssteuer. Consiglio Nazionale del Notariato, Notarpraxis für ausländische Käufer.
  • Polen: Ministerstwo Finansów, PESEL/NIP und Zivilrechtstransaktionssteuer (PCC). Krajowa Rada Notarialna, Notaranforderungen.
  • Tschechien: Notářská komora České republiky, Notar- und Grundbuchverfahren. Finanční správa, Steueridentifikation.
  • Slowakei: Notárska komora Slovenskej republiky, Notarverfahren. Finančné riaditeľstvo SR, Steueridentifikation.
  • Ungarn: Nemzeti Adó- és Vámhivatal (NAV), Steuer-ID-Verfahren. Magyar Országos Közjegyzői Kamara, Notaranforderungen.
  • Österreich: Österreichische Notariatskammer, Notar- und Kaufvertragsanforderungen. Bundesministerium für Finanzen, Steuer-ID-Verfahren.