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Immobilienkauf in Polen für Deutsche (2026-Leitfaden)

Immobilienkauf in Polen für Deutsche (2026-Leitfaden)

Deutsche Staatsbürger können in Polen Wohnimmobilien kaufen, ohne ein behördliches Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Als EU-Bürger sind sie seit dem 1. Mai 2016 vom polnischen Genehmigungsregime für den Erwerb von Wohnimmobilien ausgenommen. Der Kauf läuft über einen polnischen Notar, der die Urkunde (akt notarialny) beurkundet und die Eintragung im Grundbuch (ksiega wieczysta) veranlasst. Die einmaligen Kaufnebenkosten liegen auf dem Sekundärmarkt bei 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises, dominiert von der Zivilrechtsverkehrssteuer PCC in Höhe von 2 Prozent. Wer als Deutscher zum ersten Mal in Polen kauft, braucht vor allem drei Dinge: einen lokalen Notar, Verständnis des Unterschieds zwischen Eigentumswohnung und Genossenschaftsrecht sowie bei geplanter Fremdfinanzierung einen Banknachweis über Einkommen in EUR oder PLN.

EU-Freiheit und das MSWiA-Genehmigungsregime

Polen hält das älteste Genehmigungsregime für Immobilienerwerb durch Ausländer in der EU aufrecht, basierend auf der Ustawa o nabywaniu nieruchomości przez cudzoziemców (Gesetz über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer). Für EU- und EWR-Bürger wurde dieses Regime mit Ablauf der zwölfjährigen EU-Beitrittsübergangsfrist am 1. Mai 2016 für Wohnimmobilien faktisch aufgehoben.

Was gilt heute für Deutsche:

  • Eigentumswohnungen und Häuser auf eigenem Grundstück (keine Grenzzone, keine land- oder forstwirtschaftliche Fläche): genehmigungsfrei.
  • Grundstücke in der Grenzschutzzone (strefa nadgraniczna): weiterhin genehmigungspflichtig, auch für EU-Bürger. Die Zone umfasst Gebiete entlang der Staatsgrenze, darunter Teile der Woiwodschaften Lubuskie und Zachodniopomorskie; das sind gerade die Oder-Neiße-nahen Lagen, die für deutsche Käufer geografisch attraktiv sind. Lassen Sie dies vor einem Gebot anwaltlich prüfen.
  • Landwirtschaftliche Flächen ab 1 Hektar: Sonderregeln nach dem Gesetz über die Gestaltung des Agrarmarktsystems von 2016; für Nicht-Landwirte de facto kaum erwerbbar.

Eigentumsformen: Wohnungseigentum vs. Genossenschaftsrecht

Wer in einer polnischen Stadt kauft, begegnet zwei grundlegend verschiedenen Eigentumsformen. Die Verwechslung dieser Formen ist eine der häufigsten und kostspieligsten Fehlerquellen für ausländische Käufer.

Pełna własność (Volleigentum): Die Wohnung hat ein eigenes Grundbuchblatt (ksiega wieczysta) im Katasteramt, der Eigentümer ist namentlich eingetragen. Diese Form ist die bankübliche Standardform und für Fremdfinanzierung fast immer Voraussetzung. Bei neuen Eigentumswohnungen in Warschau, Krakau, Breslau, Danzig und Posen ist Volleigentum heute der Regelfall.

Spółdzielcze własnościowe prawo do lokalu (Genossenschaftliches Eigentumsrecht): Rechtlich kein Eigentumsrecht, sondern ein beschränktes dingliches Recht an einer Wohnung einer Wohnungsbaugenossenschaft (spółdzielnia mieszkaniowa). Es ist zwar grundbuchfähig und übertragbar, aber keine Genossenschaft, die Wohnung gehört der Genossenschaft. Hypotheken sind möglich, aber nicht alle Banken finanzieren. Kaufpreis liegt häufig 5 bis 15 Prozent unter vergleichbarem Volleigentum. Bestehender Bestand aus dem sozialistischen Wohnungsbau ist oft in dieser Form.

Für deutsche Käufer: Bestehen Sie auf Volleigentum, wenn Sie finanzieren wollen oder die Wohnung später weiterverkaufen möchten. Lassen Sie im Vorfeld den Grundbuchauszug (odpis z ksiegi wieczystej) einholen der Notar tut dies, aber Sie können ihn auch selbst über das elektronische Grundbuchsystem (Elektroniczne Ksiegi Wieczyste, EKW) kostenfrei einsehen.

Użytkowanie wieczyste (Erbbaurecht): Eine dritte, zunehmend auslaufende Form betrifft Grundstücke im staatlichen oder kommunalen Eigentum, an denen ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht besteht. Durch die Reform von 2019 wurden die meisten urban genutzten Grundstücke in Volleigentum umgewandelt. Prüfen Sie bei Häusern auf eigenem Grundstück, ob die Umwandlung abgeschlossen ist.

Der Kaufprozess Schritt für Schritt

  1. Immobilienwahl und Due Diligence: Grundbuchauszug (EKW), Flurkarte, Bebauungsplan (miejscowy plan zagospodarowania przestrzennego), Energieausweis, Betriebskostenabrechnung, offene Lasten und Hypotheken prüfen. Ggf. Gutachter beauftragen.
  2. Umowa przedwstępna (Vorvertrag): Schriftlicher Vorvertrag mit Kaufpreis, Fälligkeit und Vertragsstrafe (zadatek oder zaliczka). Ein zadatek (in der Regel 10 Prozent) verfällt, wenn der Käufer zurücktritt; bei Rücktritt des Verkäufers ist der doppelte Betrag zurückzuzahlen. Dieser Vertrag kann privatschriftlich oder notariell geschlossen werden; notariell gibt dem Käufer bessere Durchsetzungsrechte.
  3. Finanzierung: Bankgespräch mit Einkommensnachweis, Eigenkapitalnachweis, Grundbuchauszug und Vorvertrag. Nicht-Residenten rechnen mit 20 bis 30 Prozent Eigenkapital. Zinsbindung und Zinsstruktur klar verhandeln variabel verzinsliche PLN-Hypotheken sind in Polen gängig.
  4. Akt notarialny (Notarielle Urkunde): Der Kauf wird vor einem polnischen Notar beurkundet. Beide Parteien erscheinen persönlich oder mit beglaubigter Vollmacht. Der Notar prüft Grundbuch und Belastungen, erhebt PCC (2 Prozent), zahlt die Grunderwerbssteuer und veranlasst die Grundbucheintragung.
  5. Wpis do ksiegi wieczystej (Grundbucheintragung): Der Notar reicht die Eintragungsanträge beim zuständigen Bezirksgericht (Sąd Rejonowy) ein. Die Eintragung erfolgt in der Regel innerhalb von Wochen, dauert in einzelnen Gerichten aber mehrere Monate. Die Eigentumsübertragung ist mit der notariellen Urkunde vollzogen; die Grundbucheintragung hat deklaratorische Wirkung.
  6. Übergabe und Ummeldung: Protokoll (protokół zdawczo-odbiorczy) über Zählerstand und Zustand, Übertragung der Versorgungsverträge (Energie, Wasser, Wärme) und Benachrichtigung der Hausverwaltung (zarząd wspólnoty mieszkaniowej).

Kosten und Steuern

Auf dem Sekundärmarkt entstehen typischerweise folgende Kaufnebenkosten:

Kostenposten Betrag
PCC-Steuer 2 % des Kaufpreises
Notargebühr (taksa notarialna) nach Tarif, max. ca. 10.000 PLN zzgl. 0,25 % über 2 Mio. PLN; 23 % MwSt.
Grundbucheintragung 200 PLN
Hypothekeneintragung (falls Kredit) 200 PLN
Käufermakler (falls beauftragt) 2–3 % zzgl. 23 % MwSt.

PCC im Detail: Die Podatek od Czynności Cywilnoprawnych (Zivilrechtsverkehrssteuer) wird vom Notar bei der Beurkundung einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Sie beträgt 2 Prozent des vereinbarten Kaufpreises. Erstmals in Polen kaufende natürliche Personen, die noch nie weltweit Eigentümer einer Wohnimmobilie waren und dies in den letzten fünf Jahren auch nicht waren, sind seit dem 31. August 2023 von der PCC befreit. Ein polnischer Steuerberater oder der Notar bestätigt, ob diese Befreiung im konkreten Fall anwendbar ist.

Beim Neubau vom Bauträger: PCC entfällt, stattdessen ist Mehrwertsteuer im Preis eingerechnet (8 Prozent auf Wohnungen bis 150 m², 23 Prozent auf den Flächenüberhang und auf separat veräußerte Stellplätze). Kaufnebenkosten liegen dann bei 2 bis 4 Prozent.

Finanzierung als Nicht-Resident

Polnische Banken finanzieren Nicht-Residenten, stellen aber höhere Anforderungen als bei Inländern.

Was Banken prüfen:

  • Einkommensnachweis in EUR oder PLN (Lohnabrechnungen, Steuerbescheide der letzten zwei Jahre)
  • Eigenkapitalnachweis (mindestens 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises)
  • Bonität (SCHUFA-Auskunft wird akzeptiert, polnische BIK-Auskunft bei bestehenden PLN-Verbindlichkeiten)
  • Aufenthaltsstatus (Reisepass und ggf. polnische PESEL-Nummer)

PESEL-Nummer: Als EU-Bürger können Sie eine polnische Identifikationsnummer (Numer PESEL) ohne Meldepflicht beantragen einfach beim zuständigen Bürgeramt (Urząd Gminy) vor Ort. Die PESEL ist für Bankkonten und spätere Steuerpflichten erforderlich.

Währungsrisiko: Hypotheken in PLN sind das Standardprodukt. EUR-Kredite sind möglich, aber strenger reguliert (Banken dürfen sie nur vergeben, wenn der Kunde nachweislich EUR-Einnahmen hat). Eine PLN-Hypothek bringt ein Wechselkursrisiko für EUR-Verdiener mit sich, das über die Laufzeit erheblich sein kann.

Typische Konditionen für Nicht-Residenten: 20 bis 30 Prozent Eigenkapital, variabler Zinssatz (WIBOR 3M oder WIRON zzgl. Marge), Laufzeiten bis 30 Jahre. Zinsbindungen über 5 Jahre sind in Polen seltener als in Deutschland; fragen Sie explizit danach.

Laufende Kosten und Steuern nach dem Kauf

Grundsteuer (podatek od nieruchomości): Kommunalsteuer, 2026 maximal 1,25 PLN pro m² und Jahr für Wohngebäude. Eine 60-m²-Wohnung kostet damit unter 100 PLN pro Jahr vernachlässigbar.

Hausgeld (zaliczka na koszty zarządu): Für Eigentumswohnungen monatlich an die Wohnungseigentümergemeinschaft (wspólnota mieszkaniowa). Umfasst laufende Instandhaltung, Versicherung des Gemeinschaftseigentums und Rücklage (fundusz remontowy). Typisch: 10 bis 25 PLN pro m² und Monat je nach Alter und Lage des Gebäudes.

Kapitalertragssteuer beim Wiederverkauf: Veräußerungsgewinne aus in Polen belegenem Grundeigentum werden in Polen besteuert (19 Prozent Flat Tax), unabhängig vom Wohnsitz des Verkäufers, da Polen das Besteuerungsrecht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Polen zukommt. Wer die Immobilie fünf Jahre (gerechnet ab dem Ende des Erwerbsjahres) hält, ist von der Steuer befreit. Reinvestitionen des Veräußerungserlöses in eine andere Wohnimmobilie im EWR innerhalb von drei Jahren nach dem Verkaufsjahr sind ebenfalls steuerfrei.

Beliebte Regionen für deutsche Käufer

Deutsche kaufen in Polen in drei überwiegend unterschiedlichen Motivationslagen:

Nähe zur deutschen Grenze: Die Woiwodschaften Lubuskie (Lebus) und Zachodniopomorskie (Westpommern) ziehen Käufer an, die pendeln oder Familienanschluss suchen. Szczecin (Stettin) ist der bevorzugte städtische Markt. Achtung: Prüfen Sie sorgfältig, ob das konkrete Objekt in der Grenzschutzzone (strefa nadgraniczna) liegt dort ist auch für EU-Bürger ein MSWiA-Genehmigungsverfahren erforderlich.

Großstädte mit Mietrendite: Warschau, Krakau und Breslau haben in den letzten zehn Jahren deutliche Preissteigerungen erlebt, bieten aber nach wie vor Bruttomietrenditen von 5 bis 7 Prozent deutlich über den meisten deutschen Märkten. Warschau hat das liquideste Wiederverkaufsangebot.

Ferienimmobilien: Küstenregionen (Ostsee-Woiwodschaft Pommern: Sopot, Kolobrzeg, Mielno) und Berglagen (Zakopane und Umgebung) sind bei deutschen Käufern beliebt. Beachten Sie: Ferienimmobilien in Kurorten können unter kommunale Nutzungsvorschriften fallen und die Kurztaxe (opłata uzdrowiskowa) auslösen.

Einen breiten Überblick über den polnischen Markt bietet der vollständige Ratgeber Immobilienkauf in Polen. Aktuelle Angebote auf Seeki zeigen Preisspiegel und verfügbare Objekte in allen Regionen.

FAQ

Brauche ich als Deutscher eine Genehmigung, um in Polen eine Wohnung zu kaufen?

Nein. Als EU-Bürger sind Sie seit dem 1. Mai 2016 vom polnischen MSWiA-Genehmigungsregime für den Erwerb von Wohnimmobilien ausgenommen. Das gilt für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser auf eigenem Grundstück außerhalb der Grenzschutzzone. Liegt das Objekt in der strefa nadgraniczna oder handelt es sich um Agrar- oder Forstland, ist weiterhin ein Genehmigungsverfahren erforderlich.

Was ist der akt notarialny und warum ist er zwingend?

Der akt notarialny ist die notarielle Kaufurkunde, die vor einem polnischen Notar beurkundet wird. Polnisches Recht schreibt für Immobilienkäufe die notarielle Form zwingend vor; ein privatschriftlicher Kaufvertrag überträgt kein Eigentum. Der Notar ist dabei neutral er vertritt nicht eine Partei, sondern beurkundet den Willen beider Parteien, erhebt PCC und Grundbuchgebühren und reicht die Eintragungsanträge ein.

Was ist die PCC-Steuer und wie hoch ist sie?

PCC (Podatek od Czynności Cywilnoprawnych) ist die polnische Zivilrechtsverkehrssteuer. Sie beträgt beim Kauf einer Wohnimmobilie von einer Privatperson 2 Prozent des vereinbarten Kaufpreises. Sie wird vom Notar bei der Beurkundung einbehalten. Beim Neubau vom Bauträger entfällt sie; dort ist die Mehrwertsteuer im Kaufpreis enthalten. Erstkäufer ohne bisherigen weltweiten Wohnimmobilienbesitz in den letzten fünf Jahren sind seit 2023 befreit.

Was ist eine ksiega wieczysta?

Die ksiega wieczysta (Grundbuch) ist das öffentliche Register für Grundstücks- und Wohnungseigentumsrechte in Polen. Jede Eigentumswohnung und jedes Grundstück hat ein eigenes Grundbuchblatt mit Eigentümern, Belastungen und Hypotheken. Sie können Grundbuchauszüge kostenlos über das Online-Portal EKW (Elektroniczne Ksiegi Wieczyste) unter ekw2.ms.gov.pl einsehen. Fordern Sie die Grundbuchnummer (numer KW) vor jedem Kaufangebot an.

Was ist der Unterschied zwischen Volleigentum und dem spółdzielcze własnościowe prawo do lokalu?

Volleigentum (pełna własność) bedeutet, dass die Wohnung in Ihrem Namen im Grundbuch eingetragen ist und Ihnen gehört. Das spółdzielcze własnościowe prawo do lokalu (genossenschaftliches Eigentumsrecht) ist ein beschränktes dingliches Recht an einer Genossenschaftswohnung übertragbar und grundbuchfähig, aber die Wohnung gehört rechtlich der Genossenschaft. Für Kauffinanzierung und spätere Veräußerbarkeit ist Volleigentum deutlich vorteilhafter.

Können deutsche Käufer in Polen eine Hypothek aufnehmen?

Ja. Polnische Banken vergeben Hypotheken an Nicht-Residenten, darunter deutsche Staatsangehörige. Die Anforderungen sind strenger als für Inländer: in der Regel 20 bis 30 Prozent Eigenkapital, Einkommensnachweise in EUR oder PLN, und häufig eine polnische PESEL-Nummer. EUR-Finanzierungen sind möglich, aber nur wenn Sie nachweislich EUR-Einnahmen haben; anderenfalls ist die PLN-Hypothek das Standardprodukt, das ein Wechselkursrisiko mit sich bringt.

Muss ich in Polen Steuern auf Mieteinnahmen zahlen?

Ja. Mieteinnahmen aus in Polen belegenen Immobilien unterliegen der polnischen Einkommensteuer, unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Sie können zwischen pauschaler Besteuerung (ryczałt, 8,5 Prozent bis 100.000 PLN Jahresmiete, 12,5 Prozent darüber) und Nettoprinzip mit Abzug von Werbungskosten wählen. Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Polen verhindert Doppelbesteuerung; in Deutschland ist die Poleneinkünfte über den Progressionsvorbehalt relevant.

Wie lange dauert ein Immobilienkauf in Polen von Anfang bis Ende?

Bei einem unkomplizierten Kauf ohne Fremdfinanzierung können Vorvertrag, Beurkundung und Grundbucheintragungsantrag innerhalb von zwei bis vier Wochen abgewickelt werden. Mit Bankfinanzierung verlängert sich der Prozess auf typischerweise sechs bis zwölf Wochen, da Bonitätsprüfung, Immobilienbewertung durch die Bank und Kreditgenehmigung Zeit brauchen. Die tatsächliche Eintragung im Grundbuch dauert je nach Gericht zwei Wochen bis mehrere Monate; das Eigentumsrecht ist jedoch mit der notariellen Beurkundung übergegangen.

Benötige ich einen polnischen Anwalt?

Rechtlich obligatorisch ist nur der Notar. Ein eigener Rechtsanwalt ist rechtlich nicht erforderlich, aber bei Objekten außerhalb der städtischen Standardware empfehlenswert insbesondere bei Häusern auf eigenem Grundstück, Objekten in der Grenzzone, Genossenschaftsrechten mit ungeklärtem Eigentümerstruktur, und bei Neubauverträgen mit Bauträgern vor Fertigstellung (umowa deweloperska). Kosten: typisch 2.000 bis 5.000 PLN für eine Standardtransaktion.

Wie werden Veräußerungsgewinne versteuert?

Gewinne aus dem Verkauf in Polen belegener Immobilien werden in Polen besteuert (19 Prozent Flat Tax auf den Nettogewinn). Eine vollständige Steuerfreistellung gilt, wenn Sie die Immobilie mindestens fünf Jahre gehalten haben (gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres des Erwerbs). Wenn Sie den Erlös innerhalb von drei Jahren (nach dem Verkaufsjahr) in eine andere Wohnimmobilie im EWR reinvestieren und diese selbst bewohnen, kann ebenfalls eine Befreiung greifen. In Deutschland informiert das zuständige Finanzamt über die Progressionsvorbehalt-Wirkung.

Was gilt für die strefa nadgraniczna (Grenzschutzzone)?

Die Grenzschutzzone umfasst bestimmte Gemeinden entlang der polnischen Staatsgrenze, darunter Teile der Woiwodschaften Lubuskie und Zachodniopomorskie an der Oder-Neiße-Linie. Innerhalb dieser Zone bedürfen auch EU-Bürger einer Genehmigung des polnischen Innenministeriums (MSWiA) für Immobilienerwerb. Die Liste der betroffenen Gemeinden ist per Regierungsverordnung festgelegt. Lassen Sie im Vorfeld prüfen, ob die konkrete Liegenschaft in der Zone liegt.

Zuletzt geprüft: 2026-05-30 · Seeki Editorial